Abmeldung vom Religionsunterricht

Bitte beachten:

Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss zum Ende des vorangegangenen Schuljahres erklärt werden.

Ein Wechsel vom Religions- zum Ethikunterricht im laufenden Schuljahr ist nicht möglich.

Bei einem Wechsel vom Religions- zum Ethikunterricht vor dem Eintritt in die Oberstufe und der Wahl von Ethik als Abiturprüfungsfach müssen die Ethikkenntnisse der Jgst. 10 per Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.

Abmeldung_Religionsunterricht