Bitte beachten:
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss zum Ende des vorangegangenen Schuljahres erklärt werden.
Ein Wechsel vom Religions- zum Ethikunterricht im laufenden Schuljahr ist nicht möglich.
Bei einem Wechsel vom Religions- zum Ethikunterricht vor dem Eintritt in die Oberstufe und der Wahl von Ethik als Abiturprüfungsfach müssen die Ethikkenntnisse der Jgst. 10 per Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.