Freiwilliger Rücktritt

Ein freiwilliger Rücktritt muss spätestens bis zum Ende der 2. Schulwoche nach Beginn des 2. Schulhalbjahres erklärt werden.
Schülerinnen und Schüler, die freiwillig zurück getreten sind, gelten nicht als Wiederholungsschüler.

Erklärung des freiwilligen Rücktritts